Faire Rahmenbedingungen für Rechtsanwält:innen mit Kinderbetreuungspflichten
Ein Positionspapier zur Reform von Beitrags- und Pensionsmodellen im Kammer-System.
Rechtsanwält:innen mit Kinderbetreuungspflichten: Forderung nach mehr Flexibilität im Kammer-Pensionssystem
Unser Positionspapier wurde in kurzer Zeit von über 1.000 Jurist:innen aus dem Kreis der Anwaltei unterstützt. Viele Kolleg:innen haben uns in Gesprächen und E-Mails von ihren Nachteilen und Vorschlägen berichtet. Einige holen wir vor den Vorhang.
Flexible, bedarfsgerechte Beitragsmodelle für Eltern mit Betreuungspflichten nach der Karenz.
Unser
Anliegen
Unsere Position bezieht sich auf die Zeit nach der klassischen Karenz, wenn der Wiedereinstieg erfolgt, aber weiterhin intensive Betreuungspflichten der Eltern bestehen. Die Kinderbetreuung endet nicht mit dem ersten oder zweiten Geburtstag eines Kindes. Viele Herausforderungen – etwa unflexible Öffnungszeiten, Krankheitsphasen, fehlende Nachmittagsbetreuung – entstehen erst ab dem Kleinkindalter. Gerade in dieser Zeit ist der Spagat zwischen familiärer Verantwortung und beruflicher Präsenz besonders groß – und strukturell am wenigsten unterstützt.
Zudem ist eine vollständige Karenzierung nicht für alle Rechtsanwält:innen praktikabel oder gewünscht:
Viele selbstständig tätige Anwält:innen möchten den Beruf nicht vollständig unterbrechen oder
können dies aus wirtschaftlichen oder mandatsbezogenen Gründen nicht realisieren.
Unsere Forderungen zielen daher auf eine flexible, bedarfsgerechte Beitragserleichterung für Eltern mit Betreuungspflichten nach oder statt der Karenzzeit ab – und ergänzen somit sinnvoll eine mögliche Karenzregelung.
Wer den Zugang zum Anwaltsberuf für Eltern – insbesondere Mütter – nachhaltig verbessern will, muss finanzielle Hürden im Beitragswesen strukturell abbauen und das System dem flexiblen ASVG-Schema anpassen und eine Durchlässigkeit der Systeme bewirken.
Ziel dieses Positionspapieres ist es, eine finanziell und fachlich tragbare Lösung für Frauen nach der Geburt eines Kindes sowie für alle Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen während aufrechter Betreuungspflichten zu erreichen. Es sollen flexiblere Modelle für die Berufsausübung geschaffen werden, damit Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen ihre Arbeit mit Betreuungspflichten vereinbaren können, ohne dabei unverhältnismäßige finanzielle oder fachliche Belastungen tragen zu müssen.
Viele Rechtsanwält:innen kehren nach der Karenz in ein System zurück, das keine Zwischenstufen zwischen voller Belastung und vollständiger
Karenz kennt.
Die Realität liegt dazwischen – genau dort entstehen die größten Spannungen.
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Stimmen
aus der
Praxis
Gleichzeitig bin ich Mutter eines kleinen Kindes – und genau diese beiden Rollen miteinander zu vereinbaren, stellt mich wie viele andere Kolleginnen und Kollegen vor erhebliche Herausforderungen.
Auch wenn mein Kind mittlerweile einen Kindergartenplatz hat, lässt sich eine Vollzeittätigkeit für mich zeitlich nicht realistisch abbilden. Kinderbetreuung endet nicht um 20 Uhr. Faktisch kommt mein Kind am frühen Nachmittag nach Hause und mir persönlich ist es wichtig, in diesen wenigen Jahren, in denen es klein ist und Zeit mit mir verbringen möchte, auch für mein Kind da zu sein. Der Beruf als Rechtsanwältin bietet zwar eine gewisse zeitliche Flexibilität und vieles kann auch abends oder am Wochenende erledigt werden. Eine Vollzeittätigkeit setzt jedoch regelmäßig eine umfassende zusätzliche Fremdbetreuung voraus. Diesen Weg möchte ich persönlich nicht gehen und er wäre zudem auch finanziell nicht einfach darstellbar.
Die Folge ist, dass ich derzeit in Teilzeit arbeite. Von meinem Teilzeiteinkommen bleibt nach Abzug der hohen, einkommensunabhängigen Fixkosten und insbesondere der Pensionsbeiträge oft erschreckend wenig übrig und wie die beispielhaften Berechnungen im Positionspapier zeigen, bin ich damit nicht allein. Anders als in vielen anderen Berufen stehen die verpflichtenden Abgaben in keinem angemessenen Verhältnis zum tatsächlichen Einkommen. Das macht die Ausübung des Berufs in einer familiären Teilzeitphase finanziell äußerst schwierig.
Ich kenne viele Kolleginnen – und ja, es sind leider nach wie vor überwiegend Frauen –, die die Rechtsanwaltschaft mit der Geburt ihrer Kinder verlassen haben. Nicht, weil ihnen der Beruf nicht mehr wichtig gewesen wäre, sondern weil die Rahmenbedingungen wirtschaftlich kaum tragbar sind. In einem Angestelltenverhältnis sind sie häufig besser abgesichert und finanziell deutlich besser gestellt.
Gerade in den Jahren, in denen man sich beruflich etabliert, einen Mandantenstock und ein Netzwerk aufbaut und zahlreiche Tätigkeiten erbringt, die nicht unmittelbar verrechnet werden können, treffen hohe Fixkosten auf eine Lebensphase mit erhöhten familiären Verpflichtungen. Das schreckt ab und führt dazu, dass unserem Berufsstand viele engagierte Kolleginnen und Kollegen verloren gehen. Aus meinem persönlichen Umfeld kenne ich leider zahlreiche Beispiele dafür.
Ich wünsche mir daher Rahmenbedingungen, die die unterschiedlichen Lebensrealitäten in unserem Beruf anerkennen. Dazu gehört insbesondere die Möglichkeit, Pensionsbeiträge in Zeiten reduzierter Berufsausübung aufgrund von Betreuungspflichten abzusenken und später, wenn die Kinder älter und unabhängiger sind, entsprechende Ansprüche nachkaufen zu können. Ich möchte Rechtsanwältin sein. Und ich möchte gleichzeitig gemeinsam mit meinem Partner für unser Kind da sein. Beides sollte möglich sein, ohne finanzielle Abhängigkeit oder den Ausstieg aus einem Beruf in Kauf nehmen zu müssen, für den man viele Jahre der Ausbildung und des Engagements investiert hat.
Ich habe neben drei kleinen Kindern und dem Job einfach keine Kapazität mehr gehabt, mich zusätzlich zu engagieren…“
Sieben Jahre, wertvolle Berufserfahrung als Bankjuristin und zwei Kleinkinder später habe ich mich bewusst dafür entschieden, in die Anwaltei zurückzukehren. Wohlwissend, dass dieser Schritt mit erheblichen finanziellen Einbußen verbunden sein würde.
Zum einen habe ich nach der derzeitigen Rechtslage mangels Erreichens der erforderlichen Mindestversicherungszeit von 180 Monaten keinen Anspruch auf eine Pension aus der gesetzlichen Pensionsversicherung (PVA) aus meiner Zeit als Bankjuristin. Zum anderen bin ich mit zwei kleinen Kindern aktuell nicht in Vollzeit als Rechtsanwältin tätig und trotzdem mit hohen Beitragspflichten konfrontiert.
Weder die Jahre als Bankjuristin noch die Zeit und die unbezahlbaren Momente mit meinen Kindern möchte ich missen. Beides hat mich beruflich wie persönlich geprägt und wesentlich zu meiner Entwicklung beigetragen.
Umso bedauerlicher ist es, dass unser derzeitiges System dieser gesellschaftlichen Realität nicht gerecht wird. Es erkennt nicht an, dass Mütter und Väter engagierte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sein und gleichzeitig Verantwortung für ihre Kinder übernehmen können und wollen. Ebenso wenig trägt es modernen Berufsbiografien Rechnung, in denen wertvolle Berufserfahrung auch außerhalb der klassischen Anwaltslaufbahn gesammelt wird, weil eine wechselseitige Anrechnung von Pensionsansprüchen nicht vorgesehen ist.
Ich bereue den von mir gewählten Weg nicht, da ich gerne Anwältin und Mutter bin. Ich hoffe jedoch, dass Flexibilität künftig als Stärke verstanden und nicht finanziell bestraft wird. Dass sich junge Kolleginnen und Kollegen nicht mehr fragen müssen, ob sich Familie und Anwaltei miteinander vereinbaren lassen. Und dass vielfältige Berufserfahrung – unabhängig davon, in welchem juristischen Beruf sie erworben wurde – auch im Pensionssystem angemessen berücksichtigt wird und künftig eine wechselseitige Anrechnung von Pensionsansprüchen erfolgt.